Etikette beim Golfspiel – „Regel 1.2 – Richtlinien für das Verhalten von Spielern“

Wir möchten Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass auf der Bahn 6 auf dem Weg zum Grün auf der linken Seite eine Glocke steht. Diese steht nicht zu Dekorationszwecken im Semirough.
Sobald man die Glocke erreicht, muss diese geläutet werden, damit die Spielergruppe hinter einem weiß, dass abgeschlagen werden kann.


Des Weitere haben wir in letzter Zeit immer häufiger beobachten, dass Fahrwege für Trolley, E-Trolley und Carts nicht eingehalten werden, zwischen Bunker bzw. Wasser und Grün durchgefahren wird und zusätzlich noch die Golfcarts direkt neben dem Vorgrün abgestellt werden.

Warum darf man, gemäß Verhaltensregeln beim Golf mit dem Trolley, E-Trolley oder Golfcart nicht zwischen Grün und Bunker bzw. Wasser fahren und auch nicht direkt neben dem Vorgrün parken?

Im Normalfall verteilen sich die Fahrwege und Fußwege auf dem Platz sehr gut, so dass die Flächen relativ gleichmäßig abgenutzt werden.

Rund herum um das Grün ist das nicht der Fall. Die Flächen zwischen einem Grünbunker bzw. einem Wasserhindernis und dem Grün selbst sind meist sehr schmal.

Wird nun der Bereich zwischen Grün und Bunker bzw. Wasser von den Spieler/innen als Abkürzung, als Parkplatz oder als genereller Fahr-/Fußweg mit Trolley, E-Trolley oder Golfcart verwendet, wird diese Fläche in der Regel sehr schnell abgenutzt, das Gras wird heruntergetreten, verliert an Spielbarkeit und im schlimmsten Fall, wird es braun und es entstehen Kahlstellen. Diese wiederum führen dazu, dass das Golfspiel stark beeinträchtigt wird und der Pflegeaufwand an diesen Stellen um ein Vielfaches höher wird.

Seit den neuen Golfregeln 2019 kann jede Golfanlage, lt. „Regel 1.2 – Richtlinien für das Verhalten von Spielern“ Richtlinien erlassen, an die sich die Spieler/innen halten müssen. Tun sie es nicht, gibt es Strafschläge oder bei schwerwiegendem Verstoß kann die Disqualifikation bzw. eine Platzsperre  ausgesprochen werden.

Lt. unseren Platzregeln/Turnierbedingungen ist ein schwerwiegender Verstoß beim Golfspiel und auf der gesamten Anlage wenn u.a.

  • mit einem Cart oder einem Trolley/E-Trolley zwischen Grün und Bunker/Wasser oder über das Grün oder das Vorgrün gefahren wird. Das Befahren der Abschläge ist ebenfalls nicht gestattet.
  • herausgeschlagene Divots nicht zurückgelegt und festgetreten werden. 
  • Spuren im Bunker nicht beseitigt werden. Jeder möchte einen schön gerechten Bunker vorfinden.
  • Pitchmarken auf den Grüns nicht entfernt werden. 
  • Müll auf dem Platz verteilt wird, anstatt diesen in die entsprechenden Mülleimer zu werden.


Strafe bei Verstoß:
im freien Spiel             Verwarnung bis zur Platzsperre      
im Lochspiel                mindestens Lochverlust bis zur Disqualifikation
im Zählspiel                 mindestens Grundstrafe bis zur Disqualifikation                    

Was sonst noch alles ein Verstoß, bzw. ein schwerwiegender Verstoß ist, können Sie unseren Platzregeln und Turnierbedingungen entnehmen.

Wir möchten Sie darum bitten, sorgsam mit unserem Golfplatz umzugehen, damit wir alle gemeinsam viele schöne Golfrunden auf dem Karlshäuser Hof Golf Pforzheim spielen können.

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