Haus- / Platz- und Spielordnung

Präambel 

Die Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH (nachfolgend GmbH genannt), ist Betreiber der Golfanlage, bestehend aus einer 18-Loch-Meisterschaftsanlage, Driving-Range und Übungseinrichtungen, Clubhaus, Restaurant und sonstigen Einrichtungen.

Der Besuch und die Nutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Fahrgeschwindigkeit und Lautstärke sind mit Rücksicht auf den Spiel- und Restaurantbetrieb anzupassen. Das Abstellen der Fahrzeuge geschieht auf eigene Gefahr. Sofern nicht anders geregelt, gilt auf allen zu befahrenden Flächen die Straßenverkehrsordnung und Schrittgeschwindigkeit.

Die GmbH ist Vertragspartner in allen den Besuch und der Nutzung der Golfanlage betreffenden Angelegenheiten. Ausgenommen sind Besuche im Restaurant, Wareneinkäufe im Pro Shop sowie Unterrichtsstunden bei den Golflehrern. Hier besteht eine unmittelbare direkte Vertragsbeziehung zwischen unserem Partner und den Nutzern, sofern die GmbH nicht selbst ausdrücklich als Vertragspartner auftritt.

Hunde - Das Mitbringen von Hunden ist gestattet, sie müssen jedoch angeleint sein. Sollten durch Ihre Lieblinge Verunreinigungen entstehen wie z.B.  durch Kot oder dergleichen müssen wir Ihnen eine Sonderreinigung von 100,00 € in Rechnung stellen, falls Sie diese nicht rückstandslos beseitigen. Das Mitführen von Hunden auf den Spielbahnen und allen Übungsgeländen ist nicht gestattet.

Auf die Datenschutzinformation der GmbH wird hingewiesen, insbesondere auf die darin enthaltenen Regelungen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, Bildern und Filmaufnahmen.

Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

I. Hausordnung

  1. Hausrecht
    Das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage steht der GmbH zu, dass sie durch die Geschäftsführung oder deren Beauftragten ausübt. Den Anweisungen der Mitarbeiter, des Starters und/oder des Platzmarshalls sind zwingend Folge zu leisten.
     
  2. Kleiderordnung/Spikes
    Von allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung erwartet. Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes, Turn- oder Noppenschuhen betreten und bespielt werden. Blue-Jeans sind untersagt!
     
  3. Clubeigene Handtücher dürfen aus der Umkleide nicht entfernt werden.
     
  4. Das Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar aus den Räumlichkeiten der GmbH ist nicht gestattet.
     
  5. Das Rauchen ist in allen Gebäuden generell und ausnahmslos untersagt. Aus Sicherheitsgründen ist im Treppenhaus, Korridor, Restaurant und in den Sanitärbereichen offenes Feuer und Rauchen strengstens untersagt.
     

II. Platz- und Spielordnung


Das Spielen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung. Diese Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange eines anderen Spielers soll auf der Golfanlage besonders gepflegt werden. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spiel zu spielen. Das bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügigere Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann, wie er selbst. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich ist, gibt die GmbH folgende Regelungen bekannt:
 

  1. Die Berechtigung zum uneingeschränkten Spielen auf dem Golfplatz der GmbH setzt die Mitgliedschaft voraus. Das Bag-Tag der Karlshäuser Hof Golf Pforzheim-Golfanlage muss deutlich sichtbar am Golfbag angebracht werden.
     
  2. Gastspieler müssen Mitglied eines anerkannten in- oder ausländischen Golfclubs sein und erhalten ein Spielrecht gegen Greenfee.
     
  3. Das Spielen auf der 18-Loch-Anlage ist nur Personen gestattet die einen Handicap-Index von 54 oder besser vorweisen können.
     
  4. Mitglieder und Gastspieler sind immer nur nach Voranmeldung und nach Reservierung einer Startzeit spielberechtigt.
     
  5. Vor dem Start der Golfrunde muss eine persönliche Registrierung im Sekretariat oder über die PC CADDIE-App erfolgen.
     
  6. Außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats sind Greenfee-Spieler verpflichtet, sich vor Spielbeginn über den Greenfee-Kasten am Eingang des Clubhauses anzumelden und dort das Greenfee zu entrichten.
     
  7. Rückerstattung von Greenfee - Kann ein Spieler beim Spielen auf Greenfee infolge außergewöhnlicher Umstände (z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen) seine Runde nicht vollständig beenden, obliegt es der GmbH, einen Gutschein über ein neues Greenfee auszustellen. Ein Recht auf Rückerstattung des bezahlten Greenfees besteht nicht.
     
  8. Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz
    8.1.
    Eine Spielergruppe darf nur aus höchstens vier Spielern bestehen.
    8.2.
    Das Spiel soll grundsätzlich am ersten Abschlag begonnen werden. Die Reihenfolge wird ausschließlich durch Startzeiten festgelegt. Kann eine Startzeit nicht wahrgenommen werden, muss diese mindestens zwei Stunden vor Abschlag, online oder telefonisch im Sekretariat, abgemeldet werden. Erfolgt dies nicht, wird dies als ein Verstoß gegen die Etikette betrachtet.
     
  9. Schnelleren Gruppen ist gemäß nachfolgender Regelung grundsätzlich unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen zu geben.
    9.1.
    Wochentags haben in der Regel schnellere Gruppen unaufgefordertes Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu zweit, zu dritt oder zu viert.
    9.2.
    Einzelspieler haben an Wochenenden und Feiertagen kein Durchspielrecht. Insbesondere an Wochenenden sollten sich Einzelspieler mit anderen Einzelspielern oder Gruppen zusammenschließen.
     
  10. Jedes Spiel über die volle Runde hat den Anspruch, dass ihm unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Spiel über eine abgekürzte Runde zu überholen.
     
  11. Es wird aber auch als Verstoß gegen die Golfregeln betrachtet, wenn die vorausspielende Gruppe der nachfolgenden Gruppe das Durchspielrecht nicht gestattet.
     
  12. Spieler oder Spielgruppen, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegen sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Spielgruppen wird generell begrüßt.
     
  13. Jeder Spieler muss sich an die Bahnreihenfolge halten. Ein Abkürzen oder Überspringen von Bahnen ist nicht gestattet und führt zu Platzverbot.
     
  14. Driving-Range
    14.1.
    Die Benutzung von Driving-Range, Putting-/Pitching-Grüns ist sowohl dem unter II. Platz- und Spielordnung – Punkt 1.-3. benannten Personenkreis gestattet, aber auch Nichtmitgliedern ohne Nachweis einer Platzreife, sofern diese den Übungsbetrieb der Mitglieder nicht beeinträchtigen.
    14.2.
    Driving-Range-Bälle (Übungsbälle) dürfen auf dem Platz nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine zeitweilige Platzsperre.
    14.3.
    Auch auf der Driving-Range gilt als oberster Grundsatz Rücksicht auf andere und Schonung der Anlage. Im Einzelnen:
    a) Bitte nehmen Sie das Cart nur, wenn es trocken ist mit auf die Driving-Range. Bei Nässe nehmen Sie bitte nur einzelne Schläger mit, Bags können mitgenommen werden.
    b) Üben Sie auf der Driving-Range nur an den dafür jeweils ausgesteckten und vorgesehenen Stellen. Schlagen Sie keine Bälle in Richtung der Ballsammelmaschine oder anderen Personen.
    c)  Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zum Nachbarn.
    d)  Kinder sollen sich nur auf dem Übungsgelände aufhalten, wenn Sie tatsächlich üben und trainieren wollen. Kinder unter 10 Jahren sollen nur in Begleitung Erwachsener üben. Die Mitnahme von Kindern auf das Übungsgelände zum Zwecke der Beaufsichtigung ist nicht gestattet.
    e) Unterhaltungen auf dem Übungsgelände sollen so geführt werden, dass andere Spieler, die konzentriert üben möchten, nicht unnötig gestört werden.
    f) Das Putting-Grün soll nur zum Putten benutzt werden. Annäherungsschläge jeder Art von außerhalb des Grüns sind zu unterlassen. Hierfür steht das Chipping- und Pitching-Grün zur Verfügung.
    g) In der Hütte soll bei Andrang höchstens 1 Stunde geübt werden.
    h) Der Golf-Pro kann Anordnungen im Rahmen des Übungsbetriebs erlassen.
     
  15. Sicherheit von Spielern und Greenkeepern
    15.1. 
    Für die Sicherheit der Spieler und Greenkeeper ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Greenkeepern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können.
    15.2.
    Die Platzpflege hat jederzeit das Vorrecht vor dem Spieler.
    15.3.
    Bei starkem Nebel (Sichtweite an Abschlag 1/10 bis mindestens erster Fairwaybunker) ist das Spielen absolut untersagt. Die gebuchte Startzeit verfällt. Nach Verfügbarkeit kann eine spätere Startzeit gebucht werden.
    ! Achtung: Lebensgefahr !
     
  16. Platzpflege, Etikette
    16.1.
    Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen.
    16.2.
    Ausgeschlagene Divots (Rasenstücke) sind (außer auf dem Abschlag) zurückzulegen und anzudrücken.
    16.3.
    Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muss sorgfältig ausgebessert werden. Es gilt der „Grundsatz“, dass jeder Spieler seine Pitchmarke und die eines anderen ausbessert. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitchgabel mitzuführen, die auf Verlangen dem Starter und der Platzaufsicht vorzuzeigen ist.
    16.4.
    Trolleys dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge und nicht zwischen Bunker/Wasser und Grüns gezogen werden. Dies gilt entsprechend für Elektro-Trolleys und Carts. Zuwiderhandlung führt zu Platzverbot!

    16.5.
    Es ist selbstverständlich, dass Papier und sonstige Abfälle in die Abfallkörbe geworfen werden, dies gilt auch für angerauchte Zigaretten.
    16.6.
    Es ist selbstverständlich, dass auf Abschlägen und Grüns keine Taschen abgestellt und die Fahnenstangen auf den Grüns hingelegt und nicht fallen gelassen werden.
  17. Golfausrüstung
    17.1.
    Das Spielen mehrerer Personen aus einem Golfbag ist untersagt. Ziel dieser Regelung ist ein Spielverlauf ohne Verzögerungen durch mehrmaliges Hin- und Herlaufen.
    17.2.
    Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Spielrechts führen.
     
  18. Platzsperre am Turniertag
    18.1.
    Sperrzeiten werden an der Infotafel im Clubhaus veröffentlicht und sind der Homepage zu entnehmen.
    18.2.
    Die Spielfolge im Anschluss an ein Turnier wird über Startzeiten oder einen Starter geregelt.
     
  19. Probeschläge/Probeschwünge
    19.1.
    Probeschwünge auf den Abschlägen sind nicht erlaubt.
    19.2.
    Es dürfen nur markierte Abschläge und gesteckte Grüns benutzt werden.
    19.3.
    Der Abschlag darf von der nächsten Gruppe erst dann betreten werden, wenn die vorausspielende Gruppe das Grün verlassen hat oder wenn die vorausspielende Gruppe ohne jeden Zweifel außer Reichweite ist. Es wird als schwerer Verstoß gegen die Golfregeln angesehen, wenn ein Spieler bereits auf dem Abschlag steht, seinen Ball aufteet und/oder dort Probeschwünge macht, obwohl die vorausspielende Gruppe noch in Reichweite ist.
    19.4.
    Das Gleiche gilt auf der Spielbahn nach dem Abschlag. Es wird auch hier als schwerer Verstoß gegen die Golfregeln angesehen, wenn Probeschwünge in Spielrichtung gemacht werden, obwohl die vorausspielende Gruppe noch in Reichweite ist.
    19.5.
    Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns, Vorgrüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen /-wagen abgestellt werden. Die Fahnenstange muss platzschonend abgelegt werden.
     
  20. Haftung/Gefahren
    20.1.
    Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
    20.2.
    Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Das Mitnehmen von Kleinkindern auf den Golfplatz, auch im Kinderwagen, ist wegen der Gefahr durch herumfliegende Golfbälle nicht erlaubt.
    20.3.
    Durch die Golfanlage führen öffentliche Wege. Hier ist äußerste Vorsicht und Rücksicht geboten. Wenn Benutzer dieser Wege durch das Spiel gefährdet werden können, ist jedes Spiel unbedingt zu unterlassen. Die Personen sollen höflich aufgefordert werden, ihren Weg ohne Zögern fortzusetzen.
     

Diese Haus- /Platz- und Spielordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang am Schwarzen Brett sowie Veröffentlichung im Internet mit sofortiger Wirkung in Kraft und setzt alle vorherigen außer Kraft.


Ölbronn-Dürrn, Februar 2023

Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH