Neue Corona-Verordnung Sport seit dem 22. August 2021

Am Sonntag, dem 22. August 2021 hat das Land Baden-Württemberg eine überarbeitete Corona-Verordnung Sport veröffentlich die bereits am Montag, den 23. August 2021 in Kraft getreten ist.

Die neue Verordnung für den Sport ermöglicht weitere Freiheiten im Sportbereich. Ab sofort stellt sich nicht die Frage nach der Inzidenz, sondern der Fokus liegt auf der Kategorisierung immunisierte oder nicht-immunisierte Person.

Was bedeutet das für den Golfsport?
Immunisierte Personen können zu jeder Zeit am Trainings-/Sport- und Spielbetrieb im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Einschränkung teilnehmen. 
Der Zutritt zu geschlossenen Räumen, z.B. Umkleide- und Aufenthaltsräume, ist jederzeit möglich.

Nicht-immunisierte Personen, einschließlich Trainer/in und Betreuungspersonen, ist die Teilnahme am Sport- und Spielbetrieb im Freien ohne Vorlage eines negativen Testes gestattet. 
Der Zutritt zu geschlossenen Räumen, z.B. Umkleide- und Aufenthaltsräume, ist jedoch nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Für kurzfristige Aufenthalte im Innenbereich, z.B. um auf die Toilette zu gehen, gilt die Testpflicht nicht.

Weiterhin unverändert bleibt die Einhaltung der AHA-L-Regeln:
-    Abstand mind. 1,5m 
-    Hygiene, regelmäßig Hände waschen 
-    Alltagsmaske tragen und
-    regelmäßig lüften.

Bleiben Sie gesund.

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