Schon einmal gelesen ? Haus-/Platz- und Spielordnung - Ziffer II - Punkt 19 - Probeschläge/Probeschwünge

Ziffer II - Punkt 19 - Probeschläge/Probeschwünge

19.1. Probeschwünge auf den Abschlägen sind nicht erlaubt.

19.2. Es dürfen nur markierte Abschläge und gesteckte Grüns benutzt werden.

19.3. Der Abschlag darf von der nächsten Gruppe erst dann betreten werden, wenn die vorausspielende Gruppe das Grün verlassen hat oder wenn die vorausspielende Gruppe ohne jeden Zweifel außer Reichweite ist. Es wird als schwerer Verstoß gegen die Golfregeln angesehen, wenn ein Spieler bereits auf dem Abschlag steht, seinen Ball aufteet und/oder dort Probeschwünge macht, obwohl die vorausspielende Gruppe noch in Reichweite ist.

19.4. Das Gleiche gilt auf der Spielbahn nach dem Abschlag. Es wird auch hier als schwerer Verstoß gegen die Golfregeln angesehen, wenn Probeschwünge in Spielrichtung gemacht werden, obwohl die vorausspielende Gruppe noch in Reichweite ist.

19.5. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns, Vorgrüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen /-wagen abgestellt werden. Die Fahnenstange muss platzschonend abgelegt werden.

 

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