"Bundesnotbremse" und Ihre Auswirkung

Wir freuen uns sehr, dass aufgrund der ab dem 24. April 2021 geänderten Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und der damit in Kraft getretenen "Bundesnotbremse" die Golfanlagen in Baden-Württemberg weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Die „Bundesnotbremse“ tritt ab einem Inzidenzwert über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist kontaktloser Individualsport  auf Außen- oder Innensportanlagen nur noch alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.

Für Sie als Golferin und Golfer bedeutet es, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine 3er-Flights aus zwei unterschiedlichen Haushalten möglich sind.

Da im Enzkreis bereits seit Tagen der Inzidenzwert von 100 überschritten wurde, bitten wir um Beachtung dieser Regelung.

Des weiteren möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass für jede Person die auf die Golfrunde geht – unabhängig ob 9- oder 18-Loch, Start an Tee 1 oder Tee 10, als Begleitung oder Spieler/-in – über PC CADDIE eine Startzeit gebucht werden muss. Bevor es auf die Runde geht, ist der persönliche Check-in im Sekretariat oder über die PC CADDIE-App zwingend erforderlich.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne darauf an.

Da wir uns wohl noch auf unbestimmte Zeit an die Corona bedingten Regelungen halten müssen, dürfen wir froh sein, dass auch mit den aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetztes durch den Deutschen Bundestag der Golfsport weiterhin unter Berücksichtigung der jeweiligen Inzidenz möglich ist.

Wir möchten Sie deshalb darum bitten, die Corona-Regelungen auf unserer Golfanlage einzuhalten, damit schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen.

Bleiben Sie gesund!

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