Haus-/Platz- und Spielordnung - 16.4. Trolleys dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge und nicht zwischen Bunker/Wasser und Grüns gezogen werden. Dies gilt entsprechend für Trolleys, Elektro-Trolleys und Carts!

16. Platzpflege, Etikette

16.4. Trolleys dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge und nicht zwischen Bunker/Wasser und Grüns gezogen werden. Dies gilt entsprechend für Trolleys, Elektro-Trolleys und Carts. Zuwiderhandlung können zu einem Platzverbot führen!

Warum ist diese Vorgabe sinnvoll?

Auf einem Golfplatz verteilen sich im Regelfall die Lauf- und Fahrspuren sehr gut, so dass die Flächen gleichmäßig genutzt werden. 

Die Grünflächen zwischen Bunker/Wasser und einem Grün sind zu schützen und dürfen nicht unnötig beschädigt werden!

Sollten nun diese schmalen Flächen zwischen Bunker/Wasser und Grün von vielen Spielern als Laufweg oder sogar als Fahrweg mit einem Trolley oder gar einem Cart genutzt werden, werden diese Flächen relativ schnell abgenutzt, das Gras wird heruntergetreten und es entstehen Fehlstellen, die das Golfspielen erschweren.

Verfehlt ein Ball das Grün und landet danach auf solchen Fehlstellen, müsste der Ball gespielt werden wie er liegt.
Nach den gültigen Golfregeln gibt es keine Erleichertung. 

Diese Vorgaben gelten lt. unseren Platzregeln/Turnierbedingungen  (Seite 3) für Privatrunden als auch bei Turnieren.

Bei Turnieren wird oben genanntes Fehlverhalten sanktioniert.
Dieses Vorgehen wird als schwerwiegendes Fehlverhalten bezeichnet.
Folge: mindestens Grundstrafe bis hin zur Disqualifikation.

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