Sechste Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zur Änderung der Corona-Verordnung wurde veröffentlicht

Liebe Golferinnen und Golfer,

mit der neuesten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 01. November 2020, reagiert die Landesregierung auf die aktuelle besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Die "Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung" tritt am Montag, den 02. November 2020 in Kraft.

Unsere Golfanlage bleibt unter folgenden Vorgaben geöffnet:
 

  • Buchung von Startzeiten ist für max. 2 Personen aus verschiedenen Haushalten möglich.
  • Bereits gebuchte Startzeiten werden storniert und müssen neu gebucht werden,
  • Umkleideräume, Toiletten, sowie der Zugang zum Clubhaus werden geschlossen.
  • Caddie-Räume bleiben weiterhin zugänglich.


Halten Sie sich bitte weiterhin an die
AHA - Regelung – Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen.


Den genauen Wortlaut der neuesten Verordnung, sowie die dazugehörige Übersicht können hier im einzelnen nachgelesen werden:

Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg


Übersicht der zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche können Sie hier im einzelnen nachlesen

Über die weiteren Entwicklungen  halten wir Sie auf dem Laufenden.

Bleiben Sie gesund.

 

 

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