Winterspielbetrieb ab dem 18.11.2024

Golfanlagen und ihre Pflege stehen vor betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen. Der deutlich zunehmende Einfluss von Witterungsextremen, steigende Qualitätsansprüche, zunehmender Wettbewerb der Anlagen untereinander, sowie die veränderten Anforderungen durch die Gesetzgebung verstärken den Druck. 

In jedem Fall sollte nach einer langen Saison im Winter die Schonung des Platzes und damit die Möglichkeit zur Regeneration das erklärte Ziel sein. Während die ersten Frosttage deutlich wahrnehmbar sind, fällt es bei stark schwankenden Tages- und Nachttemperaturen schwer, das Ende der Vegetationszeit zu bestimmen. Diese Einschätzung ist jedoch wichtig, da bei einem nachlassenden Wachstum auch keine ausreichende Regeneration von Schäden durch Divots, Pitchmarken, Fußspuren und Fahrspuren stattfindet.

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 18. November 2024 aufgrund der Vegetationsruhe mit Einschränkungen gerechnet werden muss.

Tagesaktuell wird die Bespielbarkeit unserer Golfanlage auf unserer Homepage angegeben. Bitte Seitenansicht im Browser oder auf dem Handy stets aktualisieren!

Wie bereits in unserem September Newsletter angekündigt, werden wir in diesem Winter auf den hinteren Spielbahnen durchgängig auf Sommergrüns spielen.
Oberstes Gebot beim Anspielen der Sommergrüns im Winterspielbetrieb ist das sofortige Ausbessern von Pitchmarken !

Nicht reparierte Pitchmarken auf den Sommergrüns verursachen über den Winter allerlei Probleme:

  • Im Frost frieren diese Pitchmarken auf und es entstehen Unebenheiten.
  • In den offenen Pitchmarken sammelt sich Regen- und Tauwasser an, was zur Bildung von Algen, Moos und Rasenpilzen führt, die dann im Frühjahr wieder mühsam händisch entfernt werden müssen.


Auf den Bahnen 1-9 werden die Sommergrüns nicht durchgängig bespielbar sein.
Bei anhaltender Nässe sind unsere Wintergrüns eingerichtet. 
Bei einem Wintergrün handelt es sich um eine kurz gemähte Fläche auf dem Fairway, auf der sich ein Locheinsatz mit Fahne befindet. Das Wintergrün wird statt des ursprünglichen Grüns bespielt. Der Locheinsatz hat einen Durchmesser von 200mm anstatt 108mm.

Sollte es die Witterung nicht mehr zulassen, werden die Fahnen auf die Wintergrüns gesteckt. 
Sobald die Fahne auf dem Wintergrün steckt, ist das Anspielen des Sommergrüns streng verboten.
Zuwiderhandlungen führen zum Platzverbot!

Um Schäden auf den Fairways, während dem Winterspielbetrieb zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, ihren Ball auf dem Fairway vom Tee zu spielen. Evtl. herausgeschlagene Divots sind sofort zurück zulegen und festzutreten.

Auf den Abschlägen muss stets vom Tee gespielt werden – vor allem an den Par 3 Bahnen.
Probeschwünge auf den Abschlägen sind nicht erlaubt. Siehe auch unsere Haus-/Platz- und Spielordnung Ziffer II 19ff..

Die Cartnutzung ist ab dem 18. November 2024 nicht mehr erlaubt.

Ab dem 18. November 2024 ist das Gewicht der Golftasche auf das Minimum zu reduzieren, indem z.B. die Anzahl der Schläger reduziert wird. 

Die Nutzung von Trolleys und Elektro-Trolleys wird in Abhängigkeit der Platzverhältnisse legitimiert.
Ein Golfer mit Trolley belastet die 10-fache Fläche, ein Golfer mit Cart die 50-fache Fläche gegenüber einem Golfer, der sein Bag trägt!

Grundsätzlich gilt: Alle Unannehmlichkeiten und Einschränkungen haben nur ein Ziel:
Langfristig die Platzqualität zu erhalten!

Aus den o.g. Gründen informieren Sie sich bitte vor Ihrem Besuch auf unserer Homepage oder in der App über die aktuelle Platzbelegung und beachten Sie die Regelungen für den Winterspielbetrieb. Diese werden täglich bis 10:00 Uhr auf der Homepage und in der App aktualisiert. Bei einer Platzsperrung verfallen bereits gebuchte Startzeiten ersatzlos.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und Ihren aktiven Beitrag zur Schonung unserer Golfanlage, so dass wir im kommenden Jahr in eine schöne Golfsaison 2025 starten können.


Winterspielbetrieb 2024/25 | Download

 

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